Fassadenförderung
für Eigentümer:innen im Einkaufszentrum (EKZ) Lerchenberg
Derzeit werden die öffentlichen Flächen, also die eigentliche Fußgängerpassage im Einkaufszentrum (EKZ) Lerchenberg neu und barrierefrei gestaltet.
Neben der Aufwertung des öffentlichen Raumes ist ebenso eine ansprechende Wirkung privater Gebäude von hoher Bedeutung. Daher wurde zum Zwecke der Attraktivierung und Modernisierung der bestehenden Bebauung ein Gestaltungshandbuch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen im Einkaufszentrum Mainz-Lerchenberg erarbeitet, welches zukünftig bei der Sanierung von Fassaden herangezogen werden soll. Der besondere noch aus der Entstehungszeit vorherrschende Charakter, soll durch die Vorgaben des Gestaltungshandbuches auch zukünftig beibehalten werden.
Das Gestaltungshandbuch hat zum Ziel, die Sanierung und Aufwertung des Einkaufszentrums zu leiten. Somit soll die räumliche Wirkung und Einheit des Einkaufszentrums wiederhergestellt und gestärkt werden. Vorhandene Gestaltungsmängel sollen im Rahmen von Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen im Sinne des Gestaltungshandbuches beseitigt werden. Der Gebäudebestand ist zu erhalten und zu pflegen.
Bei dem Gestaltungshandbuch handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument und somit nicht um eine Satzung. Das Handbuch dient als unverbindliche Richtlinie.
Um einen Anreiz für die dortigen Anlieger:innen zu bieten, zeitnah in die Instandsetzung der Fassaden zu investieren, wurden hierzu innerhalb des Förderprogramms "Soziale Stadt – Sozialer Zusammenhalt" (Regionalfenster Lerchenberg) Fördermittel beantragt.
Für jede der im förderfähigen Bereich befindlichen Liegenschaften stehen somit pro Liegenschaft bis zu 10.000 € (max. 40 % der förderfähigen Kosten) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung.
Als Grundlage für diese Förderung wurde eine Instandsetzungsrichtlinie erarbeitet, in welcher alle Voraussetzungen und Fristen geregelt werden.
Sollten Sie Eigentümer:in einer Liegenschaft im Geltungsbereich sein, so können Sie einen Antrag auf Förderung privater Instandsetzungsmaßnahmen stellen.
Die Antragsunterlagen sowie weiteres Informationsmaterial finden Sie unter dem Punkt Downloads.